Neue Möglichkeiten für die steuerliche Forschungszulage!
Mit dem Ende März verabschiedeten Wachstumschancengesetz werden die Rahmenbedingungen für die steuerliche Forschungszulage ab 2024 erheblich verbessert.
Die wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen auf einen Blick:
- Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf jährlich zehn Millionen Euro und wird somit verdreifacht.
- Für KMU`s steigt der Fördersatz für aufgewendete Personalkosten von 25 auf 35%.
- 17,5% der Kosten für Auftragsforschung durch Dritte können bezuschusst werden.
- Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
- Neu: Anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter werden berücksichtigt.
- Neu: Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ist um die festgesetzte Forschungszulage – jedoch höchstens auf 0 Euro – auf Antrag möglich.