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Neue Regulierungen zum Umgang mit Mikroplastik

Der Umgang mit Mikroplastik rückt zunehmend in den Fokus europäischer Regulierungen. Aktuell sind zwei wichtige Regelwerke zu beachten:

 

  • Ergänzung der REACH-Verordnung
    Diese betrifft den bewussten Zusatz sowie die Freisetzung von synthetischen Polymerpartikeln. Unternehmen müssen hier bereits verpflichtende Angaben machen.
  • EU-Verordnung zu „Plastic Pellet Loss“
    Sie zielt auf die Vermeidung von Pelletverlust beim Handling von Kunststoffen – etwa bei Granulaten, in der Herstellung oder bei der Verarbeitung von Kunststoffprodukten. Das Aufkommen von Mikroplastik kann in diesen Prozessen vielfältig sein.

 

Während die REACH-Anforderungen bereits gelten, ist die Verordnung zu „Plastic Pellet Loss“ noch nicht in Kraft.

Die konkrete Form der Nachweispflicht wird sich voraussichtlich an den jährlich verarbeiteten Mengen orientieren.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Informieren Sie sich inzwischen gern über unsere Angebote im Bereich der Nachhaltigkeit:


Weitere Informationen:

Ludger Wüller

Tel.: +49 2351 1064-177

Mail: wueller@kimw.de