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Projekte fördern lassen

Wir unterstützen Sie mit unterschiedlichen Angeboten bei Ihren Projekten.

Von der Einreichung von Förderanträgen über die Suche nach Entwicklungspartnern bis hin zur steuerlichen Forschungsförderung – hier werden Sie fündig.

InnoLab
Forschungsförderung leicht gemacht

Im Rahmen unseres Dienstleistungsangebots InnoLab zeigen wir Ihnen Ihre Förderchancen für große und kleine Projekte auf und helfen Ihnen aktiv, Ihre Forschungskosten auf ein Minimum zu senken: 

 

Verständlich, zielorientiert, transparent.

 

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, senken Ihren bürokratischen Aufwand, wählen den für Sie passenden Fördertopf und selektieren die behördlichen Informationen, um Ihnen den Rücken für das Wesentliche freizuhalten. Dabei können Sie sich auf 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Fördermittelbeantragung verlassen.

MEHR ERFAHREN
  • Flyer InnoLab
forschungszulage

Forschungszulage
Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung
von Forschung und Entwicklung

Seit dem 2. Januar 2020 haben alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von Größe, Art oder Branche, einschließlich Startups, durch das Forschungszulagengesetz (FzulG) einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss, sofern sie in eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung investieren und dafür keine anderen Fördermittel beanspruchen. Durch die Erstattung können auch Unternehmen in Verlustphasen von der Förderung profitieren. Die Forschungszulage bietet Unternehmen ein zusätzliches, leicht zugängliches Förderinstrument, um weitere Anreize für Innovationen zu schaffen.

Die steuerliche Forschungsförderung erfordert im Vergleich zur klassischen Projektförderung eine geringere Innovationshöhe. Viele Entwicklungsprojekte, die die hohen Anforderungen der Projektförderung nicht erfüllen, sind durch die steuerliche Forschungsförderung trotzdem förderfähig.

Mit dem Ende März verabschiedeten Wachstumschancengesetz werden die Rahmenbedingungen für die steuerliche Forschungszulage ab 2024 noch einmal erheblich verbessert.

 

Die wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen auf einen Blick:

  • Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf jährlich zehn Millionen Euro und wird somit verdreifacht.
  • Für KMU`s steigt der Fördersatz für aufgewendete Personalkosten von 25 auf 35 %.
  • 17,5 % der Kosten für Auftragsforschung durch Dritte können bezuschusst werden.
  • Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
  • Neu: Anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter werden berücksichtigt.
  • Neu: Eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen ist um die festgesetzte Forschungszulage auf Antrag möglich

 

Unsere Unterstützung:

  • kostenlose Erstberatung
  • Innovationsprüfung hinsichtlich Förderfähigkeit
  • Beratung und Antragstellung

 

Unsere Experten stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.

Von der Erstberatung über die Prüfung der Innovationsfähigkeit bis hin zur Antragstellung bieten wir umfassende Unterstützung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren,

während wir uns um die Belange zur FZulG kümmern.

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NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Gemeinsam bringen wir Ihre Projekte voran. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Projektmanagement.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern mit dem richtigen Angebot.

UDO HINZPETER

DIPL.-ING.
GESCHÄFTSFÜHRER / FORSCHUNGSZULAGE

Tel: +49 2351 1064-198
E-Mail: hinzpeter@kimw.de

FRANK MUMME

DIPL.-ING.
GESCHÄFTSFÜHRER

Tel: +49 2351 1064-139
E-Mail: mumme@kimw.de

MARKO GEHLEN

DIPL.-ING.
STRATEGIE & INNOVATION

Tel: +49 23511064 124
E-Mail: gehlen@kimw.de

UDO HINZPETER

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GESCHÄFTSFÜHRER / FORSCHUNGSZULAGE

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MARKO GEHLEN

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STRATEGIE & INNOVATION

Tel: +49 2351 1064-124
E-Mail: gehlen@kimw.de

CHRISTIAN RUST

B. ENG
INNOLAB

Tel: +49 2351 6799-925
E-Mail: rust@kimw.de

KONTAKT

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