Entscheidungsregel
für die Bewertung der Komformität von Prüfergebnissen

die Fälle
Die Entscheidungsregel erläutert, auf welcher Basis alle Gesellschaften des Kunststoff-Instituts Lüdenscheid Aussagen zur Konformität mit festgelegten Anforderungen tätigen.
(gemäß ISO 17025:2017-11 Abschnitt 7.8.6).
Sollten keine Normvorgaben oder uns anderslautende Kundenwünsche vorliegen, werden wir folgende Entscheidungsregel bei der Bewertung der Konformität anwenden:
- Fall I (i.O.)
Wenn alle Einzelwerte innerhalb der vorgegebenen Grenzen liegen, gilt die Prüfung als bestanden. - Fall II (b.i.O.)
Sobald ein oder mehrere Messwerte außerhalb der Grenzen liegen, der Mittelwert jedoch innerhalb der Grenzen liegt, gilt die Prüfung als bedingt bestanden. - Fall III (n.i.O.)
Wenn der Mittelwert aller gemessenen Einzelwerte außerhalb der vorgegebenen Grenzen liegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Selbstverständlich können auch andere Entscheidungsregeln angewendet werden, wenn der Auftraggeber dieses wünscht und es im Vorfeld mitteilt.
Kundenspezifische Abweichungen von der KIMW-Entscheidungsregel werden hierbei im jeweiligen Prüfbericht benannt.
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