Wir unterstützen Sie mit unterschiedlichen Angeboten bei Ihren Projekten.
Von der Einreichung von Förderanträgen über die Suche nach Entwicklungspartnern bis hin zur steuerlichen Forschungsförderung – hier werden Sie fündig.
Im Rahmen unseres Dienstleistungsangebots InnoLab zeigen wir Ihnen Ihre Förderchancen für große und kleine Projekte auf und helfen Ihnen aktiv, Ihre Forschungskosten auf ein Minimum zu senken:
Verständlich, zielorientiert, transparent.
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, senken Ihren bürokratischen Aufwand, wählen den für Sie passenden Fördertopf und selektieren die behördlichen Informationen, um Ihnen den Rücken für das Wesentliche freizuhalten. Dabei können Sie sich auf 30 Jahre Erfahrung im Bereich der Fördermittelbeantragung verlassen.
Seit dem 2. Januar 2020 haben alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland unabhängig von Größe, Art oder Branche, einschließlich Startups, durch das Forschungszulagengesetz (FzulG) einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss, sofern sie in eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung investieren und dafür keine anderen Fördermittel beanspruchen. Durch die Erstattung können auch Unternehmen in Verlustphasen von der Förderung profitieren. Die Forschungszulage bietet Unternehmen ein zusätzliches, leicht zugängliches Förderinstrument, um weitere Anreize für Innovationen zu schaffen.
Die steuerliche Forschungsförderung erfordert im Vergleich zur klassischen Projektförderung eine geringere Innovationshöhe. Viele Entwicklungsprojekte, die die hohen Anforderungen der Projektförderung nicht erfüllen, sind durch die steuerliche Forschungsförderung trotzdem förderfähig.
Mit dem Ende März verabschiedeten Wachstumschancengesetz werden die Rahmenbedingungen für die steuerliche Forschungszulage ab 2024 noch einmal erheblich verbessert.
Die wichtigsten Verbesserungen und Neuerungen auf einen Blick:
Unsere Unterstützung:
Unsere Experten stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Von der Erstberatung über die Prüfung der Innovationsfähigkeit bis hin zur Antragstellung bieten wir umfassende Unterstützung. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren,
während wir uns um die Belange zur FZulG kümmern.
Tel: +49 2351 1064-198
E-Mail: hinzpeter@kimw.de
Tel: +49 2351 1064-139
E-Mail: mumme@kimw.de
Tel: +49 23511064 124
E-Mail: gehlen@kimw.de
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