Neue Regulierungen zum Umgang mit Mikroplastik
Der Umgang mit Mikroplastik rückt zunehmend in den Fokus europäischer Regulierungen. Aktuell sind zwei wichtige Regelwerke zu beachten:
- Ergänzung der REACH-Verordnung
Diese betrifft den bewussten Zusatz sowie die Freisetzung von synthetischen Polymerpartikeln. Unternehmen müssen hier bereits verpflichtende Angaben machen. - EU-Verordnung zu „Plastic Pellet Loss“
Sie zielt auf die Vermeidung von Pelletverlust beim Handling von Kunststoffen – etwa bei Granulaten, in der Herstellung oder bei der Verarbeitung von Kunststoffprodukten. Das Aufkommen von Mikroplastik kann in diesen Prozessen vielfältig sein.
Während die REACH-Anforderungen bereits gelten, ist die Verordnung zu „Plastic Pellet Loss“ noch nicht in Kraft.
Die konkrete Form der Nachweispflicht wird sich voraussichtlich an den jährlich verarbeiteten Mengen orientieren.
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